Sachsen-Anhalt
Gesetzliche Regelungen auf Landesebene
Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt (2010)
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (2010)
Strategie des Landes Sachsen-Anhalt zum Erhalt der biologischen Vielfalt
Auf Landesebene setzt die 2010 veröffentlichte Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt das Ziel, eine weitere Ansiedlung „störender und beeinträchtigender Arten“ zu verhindern und die Bevölkerung aktiv über die Probleme zu informieren: „…die weitere Ansiedelung von störenden und beeinträchtigenden Arten (ist zu) verhindern, der Einfluss auf heimische Arten zu dokumentieren und die Kenntnisse über Ansiedlungen und Ansiedlungsstrategien in den neuen Habitaten zu verbessern.“
Folgende Lösungsansätze nennt die Strategie dafür:
- Eine breit angelegte Informationsarbeit soll die Bevölkerung über bestehende und potentielle Probleme mit eingewanderten Arten aufklären.
- Bei öffentlichen Aufträgen soll gebietseigenes Saat- und Pflanzgut zur Verwendung kommen.
- Neue Arten sollen in die bestehenden und zukünftigen Monitoringprogramme aufgenommen werden.
- Wenn eine Gefährdung heimischer Arten besteht, sollen Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Das neue, im Dezember 2010 in Kraft getretene, Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geht nicht näher auf das Thema invasiver gebietsfremder Arten ein. Damit werden die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ohne Ergänzungen übernommen.
Zum Weiterlesen: Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt