Der Umgang mit invasiven Neophyten wird national, europaweit sowie international durch Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen geregelt. Invasive Neophyten werden dabei allerdings nicht singulär betrachtet, sondern gemeinsam mit invasiven Tierarten, invasiven Pilzen sowie invasiven Genotypen behandelt. Hier finden Sie die wichtigsten Gesetze und Regelungen der einzelnen Ebenen:
Auf Landesebene setzt die 2010 veröffentlichte Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt das Ziel, eine weitere Ansiedlung „störender und beeinträchtigender Arten“ zu verhindern und die Bevölkerung aktiv über die Probleme zu informieren: „…die weitere Ansiedelung von störenden und beeinträchtigenden Arten (ist zu) verhindern, der Einfluss auf heimische Arten zu dokumentieren und die Kenntnisse über Ansiedlungen und Ansiedlungsstrategien in den neuen Habitaten zu verbessern.“
Folgende Lösungsansätze nennt die Strategie dafür:
Im September 2017 ist das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten in Kraft getreten, das u.a. die bisherigen Regelungen über invasive Arten im Bundesnaturschutzgesetz ändert.
Das schon aus den 1980er Jahren stammende Pflanzenschutzgesetz beschränkt den Handel mit und erlaubt Maßnahmen gegen sogenannte „Schadorganismen“, die vor allem Nutzpflanzen schädigen könnten. Unter diesen Begriff können auch invasive Pflanzenarten fallen, wenn diese z.B. durch starke Konkurrenz andere (Nutz)-Pflanzen beeinträchtigen könnten.
Das Gesetz fordert
Zum Weiterlesen: Pflanzenschutzgesetz
Im Jahr 2007 verabschiedete die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt. Als ein Schritt zum Erhalt der natürlichen Biodiversität soll die Einschleppung und Freisetzung invasiver gebietsfremder Arten vermieden werden. Dort heißt es unter anderem: „Neben den negativen ökologischen Auswirkungen haben invasive gebietsfremde Arten negative ökonomische Auswirkungen (z. B. für die Landwirtschaft und den Pflanzenschutz) sowie negative gesundheitliche Aspekte (z. B. Ambrosia als Auslöser von Allergien und die Herkulesstaude als Auslöser von phototoxischen Reaktionen).“
„Wir streben Folgendes an:
Als Ziel nennt die Strategie: „Die natürliche genetische Vielfalt der wildlebenden Populationen ist vor Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Arten und Zuchtformen geschützt.“
Zur Umsetzung dieses Ziels schlägt die Strategie die
vor.
Zum Weiterlesen: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (pdf) 4,3 MB
Die Verordnung enthält Vorschriften zur Vorbeugung und Minderung der nachteiligen Auswirkungen invasiver Arten auf die Biodiversität, die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft. Zu diesem Zweck wird von der Europäischne Kommission eine Liste invasiver gebietsfremder Arten erstellt, die regelmäßig aktualisiert und mindestens alle sechs Jahre überprüft werden soll. Die Arten auf dieser Liste dürfen nicht absichtlich in die Europäische Union gebracht werden, sie dürfen nicht gehalten, gezüchtet, transportiert, verkauft oder in die Umwelt gebracht werden.
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1951 wurde das Internationale Pflanzenschutzabkommen (IPPC) zum Schutz der Nutzpflanzen vor Schadorganismen unterzeichnet. Hiernach soll das Vorhandensein, das Auftreten und die Verbreitung von schädlichen Organismen gemeldet und bekämpft werden.
Die Risikoanalysen, die auf Grundlage dieses Abkommens durchgeführt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer ungewollten Verbreitung eines Schadorganismus zu bestimmen, wurden 2003 so ergänzt, dass nun auch negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt mitberücksichtigt werden. Damit können auch invasive Arten unter dieses Abkommen fallen.
Zum Weiterlesen: Pflanzenschutzabkommen (pdf) 0,07 MB
Auf die Tagesordnung internationaler Politik ist das Thema der invasiven Arten seit der ersten UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 gerückt. Die Konvention zur Biologischen Vielfalt ruft in Artikel 8h ihre Mitgliedstaaten dazu auf, Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder andere Arten gefährden, nicht einzuführen, sie zu kontrollieren und ggf. zu beseitigen.
Zum Weiterlesen: Konvention zur biologischen Vielfalt (pdf) 1,8 MB
Auf den folgenden Konferenzen der Vertragsstaaten (COP) der Biodiversitäts-Konvention werden die in der Zwischenzeit erfolgten Entwicklungen in Richtung der Erfüllung von Artikel 8h der CBD festgestellt und neue Impulse für die kommende Arbeit zu invasiven Arten gegeben:
COP 5 decision V/VIII: Im Jahr 2000 drängt die Konferenz auf die Entwicklung von Strategien und Aktionsplänen zum Umgang mit invasiven Arten. decision V/VIII
COP 6 decision VI/XXIII: Die Konferenz im Jahr 2002 fordert dazu auf, Mittel zur finanziellen Unterstützung der armen Mitgliedsländer bei der Bekämpfung von biologischen Invasionen bereitzustellen und sie erlässt die >> “Leitprinzipien zur Prävention und Verhinderung der Einbringung gebietsfremder Arten, die Ökosysteme, Habitate oder Arten gefährden“(pdf). Wichtige Leitprinzipien sind:
COP 7 decision VII/XIII decision VII/XIII (pdf) 0,07 MB
COP 8 decision VIII/XXVII: Die Konferenz im Jahr 2006 fordert die Beachtung von Nothilfeprogrammen, Entwicklungshilfearbeit, Tourismus und Forschung bei der Verbreitung invasiver Arten in andere Länder. decision VIII/XXVII (pdf) 0,09 MB
COP 9 decision IX/IV decision IX/IV (pdf) 0,1 MB
COP 11 decision XI/XXVIII decision XI/XXVIII pdf
COP 12 decision XII/XVI decision XII/XVI pdf
decision XII/XVII decision XII/XVII pdf
1996 fand in Trondheim eine erste internationale Konferenz über invasive Arten statt, als deren Ergebnis ein Jahr später das >> Global Invasive Species Programme (GISP) gegründet wurde. Das GISP hat das Ziel, Partnerschaften auf internationaler und regionaler Ebene aufzubauen, Wissen zu vermitteln, Unterstützung zu leisten und Ansätze zur Prävention und Kontrolle invasiver Arten in den Ländern zu verbessern.
Millennium Ecosystem Assessment
Das Millennium Ecosystem Assessment ist eine von der UN ins Leben gerufene und 2005 veröffentlichte Erfassung der ökologischen Situation der Erde. Invasive Arten werden in der Studie als einer der wichtigsten Gründe für den Verlust von biologischer Vielfalt und für Ökosystemveränderungen benannt.