In Deutschland gibt es mehrere Listen invasiver Neophyten, das ist für Laien schwer durchschaubar. Deshalb bieten wir hier eine kleine Übersicht an:

Die ersten Listungen invasiver Neophyten wurden als Schwarze Listen bezeichnet. Das ist zwar ein gut vermittelbarer Titel, die Realität ist aber komplexer. Daher hat das Bundesamt für Naturschutz seine Listungen als “Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen” bezeichnet und die EU seine Liste europaweit invasiver Arten als “Unionsliste”.

Unionsliste der EU-Verordnung

Die Unionsliste ist derzeit die wichtigste und wirksamste Liste. Sie heißt offiziell “Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung” und ist Teil der seit 2015 geltenden Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Für Arten, die auf dieser Liste stehen, gilt in der Europäischen Union ein Besitz- und Vermarktungsverbot. Arten der Unionsliste, die noch nicht weit verbreitet sind, müssen vollständig entfernt werden. Weit verbreitete Arten sollen durch Managementmaßnahmen so reguliert werden, dass ihre negativen Auswirkungen minimiert werden. Auch das Bundesnaturschutzgesetz gibt Maßnahmen zur Kontrolle der Arten der Unionsliste vor. Ob eine Art auf diese Liste aufgenommen wird entscheidet eine wissenschaftliche Kommision der EU.

Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung

Das Bundesamt für Naturschutz hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Experten für mehrere Artengruppen naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen durchgeführt. Hierbei wurde für jede bearbeitete Art ein Steckbrief erstellt, in dem alle wesentlichen Angaben zum Vorkommen und zur Invasivität eingetragen und bewertet wurden. Je nach Ausmaß der nachgewiesenen negativen Auswirkungen und Stand der derzeitigen Ausbreitung wurden die Arten in einer der folgenden Listen aufgenommen: Warnliste, Aktionsliste, Managementliste, Handlungsliste, Beobachtungsliste. Die Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung hat informierenden Charakter, sie hat keine rechtliche Wirksamkeit.

Regionale Schwarze Listen

In mehreren Bundesländern sind regionale Schwarze Listen entwickelt worden. KORINA hat für Sachsen-Anhalt eine Schwarze Liste erstellt, außerdem gibt es auch in Thüringen und Bayern Schwarze Listen.

LANDESBUND FÜR VOGELSCHUTZ BAYERN (2008): Schwarze Liste invasiver Arten in Bayern. 1 S. >>

WESTHUS, W. et al. (2016): Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen in Thüringen – Welche Arten bedrohen unsere heimische Natur? „Landschaftspflege und Naturschutz in Thüringen“, 53. Jg. H 4, Sonderheft, S. 147-191.


Weiterführende Informationen

Schwarze Liste der Neophyten in Sachsen-Anhalt

Einige Neophyten sind weit verbreitet und scheinen doch nur geringe Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme zu haben, andere kommen nur an wenigen Orten vor und bereiten dort große Probleme. Oft ist es schwierig, zu entscheiden, ob eine Art bekämpft werden sollte oder ob es nicht notwendi ...Mehr

Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

“Unionsliste” ist die Kurzform der Bezeichnung “Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung”. Diese Liste ist ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. In ...Mehr

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