In diese Liste werden Arten aufgenommen, die auf dem Gebiet der Union gebietsfremd sind und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität oder die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen haben. Es muss nachgeweisen sein, dass konzertierte Maßnahmen auf Unionsebene nötig sind und dass durch die Aufnahme in die Unionsliste die nachteiligen Auswirkungen der Art verringert werden können.
Arten der Unionsliste dürfen nicht eingeführt, gehalten, gezüchtet, transportiert, verwendet oder getauscht, vermehrt oder freigesetzt werden.
NEHRING, S. & SKOWRONEK, S. (2020): Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 -Zweite Fortschreibung 2019 -. Bundesamt für Naturschutz. 191 S. >>
Informationen des Bundesamtes für Naturschutz zur Unionsliste
Unionsliste und Schwarze Liste Sachsen-Anhalts zum Download